Praxisausfallversicherung

Sorgen Sie vor mit der Praxisausfallversicherung. Sie sind abgesichert sobald Sie mal Ihre Zahnarztpraxis, für einen längeren Zeitraum, durch einen Unfall oder Krankheit schließen müssen. In einem solchen Fall ist diese Versicherung der umfassende Schutz der Sie vor dem finanziellen Ruin bewahrt.

Mit der Praxisausfallversicherung Zahnarzt schützen Sie sich gegen folgende Risiken:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Sachrisiken (Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl etc.)
  • Quarantäne (ohne Corona/Epidemien)

Laufende Kosten übernimmt die Praxisausfallversicherung im Einzelnen:

  • Personalkosten
  • Miete, Pacht, Leasing
  • Bürokosten (Strom, Wasser etc.)
  • Steuern und Finanzierungskosten
  • Buchführungskosten und Versicherungsbeiträge
  • Alternative: Übernahme der Kosten für einen Stellvertreter (Vertreterkostenversicherung)

Bei der Absicherung durch die Praxisausfallversicherung gibt es folgende Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Vereinbarung eines Selbstbehaltes
  • Wahl einer Karenzzeit, d.h. der Spanne zwischen Ausfall des Versicherten und Leistungsbeginn der Versicherung
  • Ein- oder Ausschluss der Absicherung von Sachrisiken (z.B. Brand, Leitungswasser, Einbruch), wenn diese bereits anderweitig abgesichert sind
  • In bestimmtem Rahmen ist eine Absicherung des Gewinns möglich
  • Alternativ zur Absicherung der Fixkosten ist auch die Kostenübernahme eines Vertreters absicherbar (Vertreterkostenversicherung)

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