Berufshaftpflicht für niedergelassene Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte Oralchirurgie

Als Oralchirurg genießen Sie großes Vertrauen von Ihren Patienten und müssen sich dieses regelmäßig neu erarbeiten. Trotz größter Sorgfalt kann jedem dabei ein Fehler unterlaufen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, statisch gesehen werden Sie mit 2-3 Fällen während Ihrer Niederlassungszeit konfrontiert. Durch Inkrafttreten immer neuerer Patientenrechtegesetze wird es für den Patienten einfacher, gegen einen vermeintlichen Behandlungsfehler vorzugehen. Auch unberechtigte Regressansprüche sind zeitintensiv. Für genau solche Fälle brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, welcher Ihnen den Rücken frei hält.

Wir von der ZAEVERS GmbH, als erfahrener Versicherungsmakler für die Berufshaftpflicht Oralchirurgie, helfen Ihnen gerne dabei und sind so ein starker Partner an Ihrer Seite. Dabei ist unsere oberste Prämisse das Image Ihrer Oralchirugiepraxis zu schützen. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise bei der Auswahl des Versicherers für Ihre Berufshaftpflicht als Oralchiruge und profitieren Sie so von unseren direkten Kontakten für den Fall der Fälle.

Neben den bewährten Tarifen von AXA, Basler, SIGNAL IDUNA, HDI, Generali, Alte Leipziger, Deutsche Ärzteversicherung, Gothaer und Helvetia vergleichen wir für Sie laufend auch neue Konzepte und suchen Ihnen so den passenden Schutz.

Beiträge

Berufshaftpflicht mit Privathaftpflicht
Jahresbeiträge inkl. Steuer
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Einzelpraxis Gemeinschaftspraxis
3.0 Mio. 563,69 € 507,32 €
5.0 Mio. 620,06 € 558,05 €
7.5 Mio. 642,6 € 608,78 €
10.0 Mio. 696,15 € 626,54
12.5 Mio. 736,31 € 662,69 €
15.0 Mio. 776,49 € 698,83

Hier finden Sie eine Leistungsübersicht der Privathaftpflicht:
Leistungsübersicht Privathaftpflicht (PDF)

Sie verfügen bereits über eine Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflicht kann auch zu einem späteren Zeitpunkt eingeschlossen werden, falls Sie bereits eine bestehende Privathaftpflichtversicherung haben, die jedoch erst gekündigt werden muss. Senden Sie uns einfach die Kündigungsbestätigung per E-Mail zu und wir fügen die Privathaftpflicht nahtlos zu dem genannten Termin Ihrer Berufshaftpflichtversicherung hinzu.

Berufshaftpflicht ohne Privathaftpflicht
Jahresbeiträge inkl. Steuer
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Einzelpraxis Gemeinschaftspraxis
3.0 Mio. 539,89 € 483,52 €
5.0 Mio. 596,26 € 534,25 €
7.5 Mio. 618,8 € 584,98 €
10.0 Mio. 672,35 € 635,71 €
12.5 Mio. 712,51 € 638,89 €
15 Mio. 752,69 € 675,03 €

Haftung als Oralchirugie

Jeder Haftungsfall als Oralchirugie setzt neben einer Ursächlichkeit/Kausalität auch ein Verschulden oder Unterlassen voraus. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Haftung aus der Verletzung von Rechten und Pflichten – deliktische Haftung – und der vertraglichen Haftung, welche sich aus dem Behandlungs- bzw. Dienstvertrag ergeben. Letztgenanntes ist kein Schadenfall für die Berufshaftpflichtversicherung als Oralchirugie, welche sich ständig nur auf das Schmerzensgeld konzentriert. Für den Bereich der vertraglichen Haftung, z.B. Honorarsteitigkeiten mit Ihrem Patienten, hilft Ihnen der Oralchirugiepraxis-Vertragsrechtsschutz bei jeglichen gerichtlichen Streitigkeiten weiter.

Jeder zahnärztliche Eingriff ist eine geduldete Körperverletzung welche nur durch die richtige Aufklärung des Patienten frei von der Haftung gestellt ist. Dabei schulden Sie als Oralchirugie dem Patienten keinen Behandlungserfolg jedoch eine Behandlung nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst und dem aktuellen zahnmedizinischen Standart. Darüber hinaus haften Sie als Oralchirugie auch für die Schäden welche Ihr Assistenzpersonal verursacht. Die so genannten Erfüllungsgehilfen sind hier in der Regel bei einfacher Fahrlässigkeit von der Haftung freigestellt. Letzteres gilt ebenso auch für fest angestellte Oralchirugie und Vorbereitungsassistenten. Zusätzlich haften Sie auch für eine ganze Reihe von Nebenpflichten so z.B. auch für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der Praxisräume. Grund genug, bei der Auswahl der richtigen Berufshaftpflichtversicherung für Sie als Oralchirugie keine Fehler zu machen. Wir helfen Ihnen dabei!

Schadenarten

Neben dem Personenschaden, z.B. Abrutschen mit dem Bohrer, gibt es noch den Sachschaden und den Vermögensschaden. Ein Sachschaden ist z.B. das beschmutze Kleidungsstück des Patienten welches gereinigt werden muss und ein Vermögensschaden kann durch die fehlerhafte Erstellung eines Gutachtens entstehen.

Schadenbeispiele

  • Verletzung des Patienten mit einem Scaler
  • Nichterfüllung des zahnärztlichen Standards (Lege artis)
  • Sorgfaltspflichtverletzung (Aufklärungspflicht)
  • Selbstbestimmungsrecht des Patienten missachtet (Behandlungsfehler)
  • Patient stürzt in der Praxis durch nasse Böden (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht)

Pflichtversicherung

Der § 4 Berufsordnung ZAEK der einzelnen Bundesländer in Anlehnung der Musterberufsordnung der BZAEK definiert das Thema Berufshaftpflichtversicherung für Oralchirugie als Pflichtversicherung.

Leistungen

Es sind alle Behandlungen versichert, welche laut Berufsordnung durchgeführt werden dürfen und nach GOZ und BEMA abrechenbar sind , insbesondere folgende Punkte:

  • Implantatbehandlung (Lässt sich nicht abwählen um Beitrag zu sparen)
  • Sedierung von Patienten mit Distickstoffmonoxid (Lachgas)
  • Kosmetische Zahnbehandlung
  • Konsilar- und Gutachtertätigkeit
  • Patenschaftszahnarzt für Schulen und Kindergärten
  • Hausbesuche auch zahnärztliche Versorgung in Altersheimen
  • Abwässerschäden
  • Laborkosten zur Wiederherstellung von Zahnersatz Selbstbeteiligung 10% – mind. 50€ – max. 500€
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel, Codekarten und Transponder 500.000€
  • Praxisausübungsgemeinschaften + Praxisgemeinschaften
  • Urlaubsvertretungen auch in anderen Zahnarztpraxen
  • Dienstreisen, Ausstellungen, Kongresse, Dozententätigkeit – Selbstbeteiligung für USA/Kanada 5.000€
  • Praxis- und Praxisteilveranstaltungen
  • Erste-Hilfe-Leistung – Selbstbeteiligung für USA/Kanada 5.000€
  • Mietsachschäden an Gebäuden/Praxisräumen durch Feuer, Explosion, Leitungs- und Abwasser und anlässlich Geschäftsreisen (Geschäftsreisen inkl. Ausstattung) 1.000.000 €
  • Mietsachschäden an Gebäuden durch sonstige Gefahren 1.000.000€
  • Ansprüche wegen Benachteiligung (AGG) 3 Jahre Rückwärtsversicherung und Nachmeldefrist
  • Internethaftpflicht 1.000.000€
  • Strafprozesskostendeckung
  • Beschädigung und Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe bis 500.000 Euro
  • Strahlenschäden
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Umwelt-Haftpflichtversicherung & Umwelt-Schadenversicherung 500€ Selbstbeteiligung
  • Regressdeckung – Basisdeckung30.000l Heizöl, 5.000l Kraftstoff 5.000l sonstige Stoffe Amalgamabscheider: Flüssiggastank 3 t
  • Nachhaftung – Berufshaftpflicht 5 Jahre Umweltschadenhaftpflicht 3 Jahre
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Untereinander
  • Ansprüche wegen Benachteiligung (AGG) 3 Jahre Rückwärtsversicherung und Nachmeldefrist
  • Assistenz Personal in unbegrenzter Anzahl mitversichert
  • Heilpraktiker (Bitte teilen Sie uns diesen Punkt extra mit)
  • Tätigkeit im Auftrag von Hilfsorganisationen ohne USA/Kanada (Zahnärzte ohne Grenzen/GDCI)
  • Arzt im Praktikum
  • Schiedsgerichtvereinbarung
  • Versehensklausel
  • Gelegentliche und zeitlich befristete Tätigkeit im europäischen Ausland, ohne Auslandspraxis
  • Be-und Entladeschäden
  • Sonstige Tätigkeitsschäden inkl. Datenlöschung 250.000€
  • Öffentlich-rechtliche Ansprüche wegen Vermögenschäden aus vermeintlicher Alarmauslösung 25.000€
  • Medienverluste und Energiemehrkosten 500.000€
  • Obhutsschäden an Arbeitsgeräten, nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Werkzeugen oder sonstigen Hilfsmitteln und beweglichen Sachen Selbstbeteiligung 500€

Richtige Deckungssumme?

Oft werden wir gefragt, was denn jetzt die richtige Deckungssumme in der Berufshaftpflicht für Oralchirugie ist. Gucken wir in die jeweiligen Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern finden wir hier keine wirkliche Orientierung zur Hilfe. Sie als Oralchiruge treffen dort für Ihre Berufshaftpflicht auf Formulierungen von, ausreichend – Hamburg, hinreichend – Niedersachsen und muss vorhanden sein – Baden Württemberg. Lediglich die ZAEK Bayern traut sich hier etwas mehr und verweist auf die im § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes gültige Summe von einer Million bzw. 250.000 Euro pro Schaden. Wohl eher um sich selbst in Sachen körperschaftlicher Sorgfaltspflicht zu entlasten, als dass es eine klare Empfehlung für den jeweiligen Oralchirugie ist. Derartige kleine Summen für die Berufshaftpflicht als Oralchirugie gab es selbst kaum vor der Jahrtausendwende. Sicher haben Sie selbst genügend Vorstellungskraft um sich ein mögliches Schmerzensgeld in einer vielfachen höhen dessen vorzustellen.

Wie lautet jetzt abschließend unsere Empfehlung? Nun ja, in Anbetracht der per Gesetz nicht beschränkten Haftung, ist unsere Empfehlung, versichern Sie sich so gut es geht und so hoch es geht. Nur so sind Sie künftig mit Ihrer Berufshaftpflicht als Oralchirugie gut geschützt und erleben keine bösen Überraschungen.

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