Sicherheit für Ihre Praxis – die optimale Berufshaftpflicht für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte!

Seit 20 Jahren ist ZAEVERS auf Zahnärztinnen und Zahnärzte spezialistiert. Wir wissen worauf es bei der Absicherung von Zahnärzten und Zahnärztinnen ankommt. Schnell und kompetent finden wir aus dutzenden Anbietern die beste Berufshaftpflicht, ganz individuell auf Sie zugeschnitten.

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Wir wählen nur aus den besten Versicherungen

Beiträge

Wir suchen Ihnen nicht nur im Marktvergleich das beste Preis- und Leistungsverhältnis, sondern begleiten Sie auch im hoffentlich nie eintretenden Haftungsfall und stehen an Ihrer Seite.
Neben den bewährten Tarifen von AXA, Basler, SIGNAL IDUNA, HDI, Generali, Alte Leipziger, Deutsche Ärzteversicherung, Gothaer und Helvetia vergleichen wir für Sie laufend auch neue Konzepte und suchen Ihnen so den passenden Schutz.

Beispielhaft sehen Sie hier die Beiträge unseres momentan favorisierten Tarif, den wir exklusiv mit der SIGNAL IDUNA ausgehandelt haben.

Berufshaftpflicht mit Privathaftpflicht 75 Mio. Versicherungssumme
Jahresbeiträge inkl. Steuer
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Einzelpraxis Gemeinschaftspraxis
3.0 Mio. 294,37 € 264,94 €
5.0 Mio. 323,81 € 291,43 €
7.5 Mio. 353,25 € 317,92 €
10.0 Mio. 382,69 € 344,42 €
12.5 Mio. 404,77 € 364,29 €
15.0 Mio 426,84 € 384,16 €

Hier finden Sie eine Leistungsübersicht der Privathaftpflicht:
Leistungsübersicht Privathaftpflicht (PDF)

Sie verfügen bereits über eine Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflicht kann auch zu einem späteren Zeitpunkt eingeschlossen werden, falls Sie bereits eine bestehende Privathaftpflichtversicherung haben, die jedoch erst gekündigt werden muss. Senden Sie uns einfach die Kündigungsbestätigung per E-Mail zu und wir fügen die Privathaftpflicht nahtlos zu dem genannten Termin Ihrer Berufshaftpflichtversicherung hinzu.

Berufshaftpflicht ohne Privathaftpflicht
Jahresbeiträge inkl. Steuer
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Einzelpraxis Gemeinschaftspraxis
3.0 Mio. 270,50 € 241,14 €
5.0 Mio. 300,01 € 267,63 €
7.5 Mio. 329,45 € 294,12 €
10.0 Mio. 358,69 € 320,62 €
12.5 Mio. 380,97 € 340,49 €
15.0 Mio. 403,04 € 360,36 €

Leistungen

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den zum Berufsbild der niedergelassenen Zahnärztin und des niedergelassenen Zahnarztes gehörenden Tätigkeiten, welche nach BEMA und GoZ abrechenbar sind und aufgrund der Aus- und Weiterbildung ausgeübt werden dürfen. Es gelten Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, solange das Gericht den Vorsatz nicht bestätigt, als mitversichert. In diesem Rahmen mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht:

• aus der Berufsausübung anlässlich von Hausbesuchen auch Altersheime, beruflichen Veranstaltungen und Fortbildungen

• aus der Durchführung von Online-Sprechstunden, sofern diese nach deutschem Behandlungsvertrag erfolgen

• aus einer nebenberuflichen bzw. freiberuflichen betriebszahnärztlichen Tätigkeit

• aus der gelegentlichen Erstellung von zahnmedizinischen Gutachten sowie der Durchführung von Konsiliartätigkeit

• aus Dozententätigkeit sowie aus der Durchführung von gelegentlichen Schulungsveranstaltungen

• aus Besitz und Verwendung von zahnmedizinischen Geräten, sofern diese Geräte und Behandlungen in der Heilkunde anerkannt sind

Mitversichert ist die Durchführung von gelegentlicher außerdienstlicher ambulanter zahnärztlicher Tätigkeit, z. B. aus:

• Gutachtertätigkeiten

• der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Zahnarztes derselben Fachrichtung

• zahnärztlicher Freundschaftsdienst im Bekanntenkreis

• zahnärztlichem Sonntags- und Notdienst

• Behandlung in Notfällen

• Erste-Hilfe-Leistungen, sofern hierfür nicht über die Privat-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht

• der Tätigkeit als Zahnarzt auf Veranstaltungen (z. B. Sportveranstaltungen)

• der Obdachlosenbetreuung (ambulante Tätigkeit inkl. Impfungen)

• der Flüchtlingsbetreuung im Inland (ambulante Tätigkeit inkl. Impfungen)

• der Durchführung von Flugbegleitungen/Rückholtransporten von stabilen Patienten, die keine Intensivbetreuung benötigen, nach und innerhalb von Deutschland

• der zahnärztlichen Tätigkeit im Rahmen von polizeilichen Untersuchungen wie z. B. Hafttauglichkeitsuntersuchungen und Blutalkoholtests

• der ambulanten Erstversorgung auf Schiffen unter deutscher Flagge

• Top-Schutz-Garantie (Besserstellungsklausel) 500.000 Euro Sollte sich bei konkreten Schadensfällen herausstellen, dass die Vertragsbedingungen des Vorvertrages beim gleichen oder einem anderen Versicherer zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages für den Versicherungsnehmer günstiger sind, wird der Versicherer nach den Bedingungen des Vorvertrages regulieren. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Vertragsunterlagen des Vorvertrages zur Verfügung zu stellen.

• Bei fehlerhafter Praxisbeschreibung besteht Versicherungsschutz, soweit keine Mehrprämie anfällt und der Anteil aus der nicht benannten Tätigkeit nicht höher als 20 % war.

• Bedingungsweiterentwicklung: Werden die diesem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers weiter- oder neuentwickelt, so kann der Versicherungsnehmer die Schadenregulierung nach den neuen Bedingungen verlangen. Dies gilt nicht, soweit dem Versicherungsnehmer eine Umstellung gegen Beitragszuschlag angeboten wurde und diese von Ihm abgelehnt wurde.

• Abweichungen zu den Verbandsbedingungen: Weichen die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen am Schadentag oder bei Vertragsabschluss von den GDV empfohlenen, zum Nachteil des Versicherungsnehmers ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.

• Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung: Soweit diese länger als 3 Jahre zurückliegen oder es sich um einen Bagatellschaden (250 Euro) handelt.

• Rechtzeitige Zahlung der Erstprämie: Die Erstprämie gilt als unverzüglich entrichtet, wenn diese innerhalb 4 Wochen nach Vorlage der Police und erster Zahlungserinnerung bezahlt wird.

• Vorbereitungsasisstenzzahnärzt:innen in unbegrenzter Anzahl

• Weiterbildungsassistenzzahnärzt:innen in unbegrenzter Anzahl

• Angestellte Zahnärzt:innen nur mit Zusatzbeitrag

• Nicht ärztliches Assistenzpersonal in unbegrenzter Anzahl

• Zahnärzte im Praktikum in unbegrenzter Anzahl

• Volontärzahnärzte nur mit Zusatzbeitrag

• Zahnmedizinstudenten im Praktischen Jahr in unbegrenzter Anzahl

• vorübergehend bestellte oder ständigen Vertreter in unbegrenzter Anzahl

• sämtlicher übrigen Praxissangehörigen sowie aller für den Versicherungsnehmer freiberuflich tätigen Personen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen

Mitversichert:

• Betrieb und die Unterhaltung eines zahntechnischen Labors ausschließlich für den eigenen Bedarf

 

Ebenfalls mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht:

• aus der Durchführung von Implantatbehandlungen (Lässt sich nicht abwählen um Beitrag zu sparen)

• aus der zahnärztlichen Behandlung mittels Laser

• aus Sedierungen von Patienten mit Distickstoffmonoxid (Lachgas)

• aus der zahnärztlichen Behandlung von Patienten in Vollnarkose, ausgenommen vom Versicherungsschutz bleibt die gesetzliche Haftpflicht des Anästhesisten

• aus Tätigkeiten in der Gruppenprophylaxe bzw. als Patenschaftszahnarzt für Schulen und Kindergärten

• aus der Durchführung von Behandlungen zu kosmetischen Zwecken ohne medizinische Indikation, wie z. B.:

  • Austausch von Zahnfüllungen
  • kosmetische Zahnaufhellung (Bleaching) mittels Aufbringen von Zahnschienen
  • Aufkleben und dem Entfernen von Zahnschmuck und Veneers

• Durchführung von Piercing, sofern von den zu behandelnden Patienten eine rechtsgültige Erlaubnis zur Durchführung dieser Tätigkeit vorliegt

• aus der Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten

• aus Praxis- und Teilpraxisveranstaltungen, wie Praxisfeiern, Praxisausflüge, Schulungskurse, Praxissportveranstaltungen, Werbeveranstaltungen, Tag der offenen Tür u. Ä. innerhalb und außerhalb der Praxisräume

• aus Sozialeinrichtungen für Praxisangehörige, auch wenn diese Einrichtungen gelegentlich durch praxisfremde Personen benutzt werden

• Belegschafts- und Besucherhabe zusätzlich 2.000 EUR für Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden und Schmucksachen

• Auslandsschäden

  • der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Inland
  • der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im europäischen Ausland, wenn diese nur gelegentlich und zeitlich befristet erfolgt und keine eigene Praxis im Ausland unterhalten wird
  • Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen
  • Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Kongressen, Ausstellungen, Symposien und Messen
  • bei der Ausübung von Dozententätigkeit
  • zahnärztlicher Tätigkeit im Auftrag von Hilfsorganisationen (z. B. Zahnärzte ohne Grenzen, GDCI) bis zur Dauer von einem Jahr im Ausland (ohne USA/Kanada und deren Territorien)
  • der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Ausland
  • aus Konsiliartätigkeit im Ausland, sofern diese nur gelegentlich und zeitlich befristet erfolgt und keine eigene Praxis im Ausland unterhalten wird
  • aus Konsiliartätigkeit im Ausland, sofern diese nur gelegentlich und zeitlich befristet erfolgt und keine eigene Praxis im Ausland unterhalten wird

• Ansprüche mitversicherter Personen untereinander

• Ansprüche der gesetzlichen Vertreter

• Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Missbrauch personenbezogener Daten.

• Vermögensschäden aus Konsiliar- und gelegentlicher Gutachtertätigkeit

• Vermögensschäden durch Fehlalarm

• Abwässerschäden

• Mietsachschäden an gemieteten Gebäuden und/oder Praxisräumen sowie dazugehörigen Grundstücksbestandteilen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden auch anlässlich Geschäftsreisen einschließlich Schäden an Inventar/Ausstattung. Die versicherten Gefahren sind: Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser. Sonstige Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung 

• Be- und Entladeschäden

• Leitungsschäden

• Sonstige Tätigkeitsschäden und Datenlöschungs-/Datenneuordnungskosten

• Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern inkl. Folgeschäden 250.000 Euro

• Deckungsvorsorgefreier Umgang mit radioaktiven Stoffen (Strahlenschäden)

• Berufsausübungsgemeinschaft/Praxisgemeinschaften – Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die rechtlich selbständige Praxisgemeinschaft selbst richtet

• Medienverlust und Energiemehrkosten

• Zahnarzt im Praktikum

• Schiedsgerichtsvereinbarung

• Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG) 3.000.000 Euro

• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht 

• Internet-Haftpflicht

• Heilpraktiker (Bitte teilen Sie uns diesen Punkt extra mit)

• Umwelt-Haftpflichtversicherung & Umwelt-Schadenversicherung Regressdeckung Basisdeckung 30.000 l Heizöl, 10.000 l Kraftstoffe, 10.000 l sonstige Stoffe, Abscheider; Flüssiggastank < 3 t, Umwelt-Schadenversicherung 500 Euro Selbstbeteilgiung

• Umwelt-Kaskoversicherung 500.000 Euro Selbstbeteiligung 500 Euro 

• Strafprozesskostendeckung „ln einem Strafverfahren wegen eines Ereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, übernimmt der Versicherer die Gerichtskosten sowie die gebührenmäßigen – ggf. auch die mit ihm besonders vereinbarten höheren – Kosten der Verteidigung.“

• Wiederherstellung von Zahnersatz Selbstbeteiligung 10% min. 50 EUR, max. 500 EUR

• Versichert ist der Ersatz der Laborkosten für die Wiederherstellung von im Gebrauch befindlichem Zahnersatz, der aufgrund eines zahnärztlichen Fehlers nicht mehr verwendet werden kann, soweit der Versicherungsnehmer dafür von dem Krankenversicherer in Anspruch genommen wird

• Obhutsschäden

• Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro

• Nachhaftung 10 Jahre

• Versehensklausel

• Versicherungsbeginn 0:00 Uhr anders als oftmals 12 Uhr

• Regressverzicht

  • Keine generelle Selbstbeteiligung

  • Schaden (Laborkosten) zur Wiederherstellung von Zahnersatz 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro

  • Obhutsschäden 500 Euro

  • Umwelt-Kaskoversicherung 500 Euro

  • Umwelt-Schadensversicherung 500 Euro

  • Mietschäden an Gebäuden durch sonstige Gefahren 250 Euro

Nicht versichert ist die Tätigkeit in einem Krankenhaus oder einer Klinik

Wissenswertes zur Berufshaftpflicht für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte

Wofür brauchen niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Berufshaftpflicht?

Als niedergelassene Zahnärztin oder Zahnarzt sind Sie zweifellos mit den Herausforderungen Ihres Berufs vertraut. Hier spielt die Berufshaftpflichtversicherung eine wesentliche Rolle. Sie ist Ihr finanzieller Schutzschild, falls einmal etwas unerwartet schiefgeht. Stellen Sie sich vor, ein kleiner Behandlungsfehler hat weitreichende Folgen für einen Patienten. Ohne eine Berufshaftpflicht könnten die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen eine erhebliche Belastung darstellen. Diese Versicherung bietet Ihnen die notwendige Sicherheit und schützt Ihre Praxis vor möglichen finanziellen Risiken.

Wie entscheiden Sie, welche Deckungssumme richig ist?

Oft werden wir gefragt, was denn jetzt die richtige Deckungssumme in der Berufshaftpflicht für Zahnärzte ist. Gucken wir in die jeweiligen Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern finden wir hier keine wirkliche Orientierung zur Hilfe. Sie als Zahnarzt treffen dort für Ihre Berufshaftpflicht auf Formulierungen von, ausreichend – Hamburg, hinreichend – Niedersachsen und muss vorhanden sein – Baden Württemberg. Lediglich die ZAEK Bayern traut sich hier etwas mehr und verweist auf die im § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes gültige Summe von einer Million bzw. 250.000 Euro pro Schaden. Wohl eher um sich selbst in Sachen körperschaftlicher Sorgfaltspflicht zu entlasten, als dass es eine klare Empfehlung für den jeweiligen Zahnarzt ist. Derartige kleine Summen für die Berufshaftpflicht als Zahnarzt gab es selbst kaum vor der Jahrtausendwende. Sicher haben Sie selbst genügend Vorstellungskraft um sich ein mögliches Schmerzensgeld in einer vielfachen höhen dessen vorzustellen.
Auch die am 20. Juli 2021 eingeführte Mindestversicherungssumme von drei und fünf Millionen, der vertragszahnärztlichen Versicherungspflicht, ist eine Mindestangabe und keine Handlungsempfehlung.

Wie lautet jetzt abschließend unsere Empfehlung? Nun ja, in Anbetracht der per Gesetzt nicht beschränkten Haftung, ist unsere Empfehlung, versichern Sie sich so gut es geht und so hoch es geht. Nur so sind Sie künftig mit Ihrer Berufshaftpflicht als Zahnarzt gut geschützt und erleben keine bösen Überraschungen.

Berufshaftpflicht für Zahnärzte: Die häufigsten Fehler im Schadenfall der Berufshaftpflicht

Statistisch gesehen tritt ein Schadenfall in der Berufshaftpflicht bei Zahnärztinnen und Zahnärzten während der gesamten Niederlassung nur einmal auf. Entsprechend groß ist häufig die Verunsicherung, was das richtige Handeln betrifft.

In diesem Artikel wollen wir die häufigsten Fehler beleuchten, die man nach einem Schadenfall der Berufshaftpflicht machen kann.

Darum ZAEVERS

Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir die Spezialisten, wenn es um die Absicherung von Zahnärzten und Zahnärztinnen geht.
Seit mehr als 20 Jahren helfen wir Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Auswahl der bestmöglichen Versicherung. Das ist für uns nicht bloß ein Job, es ist unsere Leidenschaft.
Das viele positive Feedback unserer Zahnärztinnen und Zahnärzte ist unsere tägliche Motivation.

Unkompliziert

Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und kümmern uns um alles. Dabei kommunizieren wir stets verständlich.  

Spezialisiert

Wir arbeiten ausschließlich für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Dadurch sind wir die Experten in der Branche.

Persönlich

Auf Wunsch direkte Beratung durch einen unserer Experten. Vor und nach dem Antrag.

Transparent

Wir erstellen kostenlose und unverbindliche Angebote. Keine versteckten Kosten.

– Nirgends günstiger
– Volle Transparenz und keine versteckten Klauseln
– Persönliche Betreuung
– Wir versichern keine Investoren-ZMVZs
– Ausschließlich auf Zahnmediziner*innen spezialisiert
– Ein gepflanzter Baum pro abgeschlossenen Antrag (mehr Infos)

Das sagen unsere Zahnärzte und Zahnärztinnen:

Noch Fragen?

Ja, als niedergelassener Zahnarzt oder niedergelassene Zahnärztin ist eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich. Diese Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Risiken, die aus Fehlern oder Schäden resultieren können, die während der zahnärztlichen Tätigkeit entstehen. Für niedergelassene Zahnärzte und Zahnärztinnen erhöht sich das Risiko, da sie direkt für die Qualität ihrer Arbeit und die Sicherheit ihrer Praxis verantwortlich sind. Ein unbeabsichtigter Fehler bei einer Behandlung kann zu erheblichen gesundheitlichen Schäden beim Patienten führen und hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Ohne Berufshaftpflichtversicherung müssten sie diese Kosten aus eigener Tasche zahlen, was die finanzielle Stabilität ihrer Praxis gefährden könnte.

Darauf gibt es pauschal leider keine Antwort. Die Kosten sind abhängig von verschiedenen Punkten und Entscheidungen, wie der Deckungssumme oder ob in der Versicherung eine private Haftpflichtversicherung inklusive ist. Zusammen finden wir das beste Angebot für Sie.

Neben dem Personenschaden, z.B. Abrutschen mit dem Bohrer, gibt es noch den Sachschaden und den Vermögensschaden. Ein Sachschaden ist z.B. das beschmutze Kleidungsstück des Patienten welches gereinigt werden muss und ein Vermögensschaden kann durch die fehlerhafte Erstellung eines Gutachtens entstehen.

Beispiele:

  • Verletzung des Patienten mit einem Scaler
  • Nichterfüllung des zahnärztlichen Standards (Lege artis)
  • Sorgfaltspflichtverletzung (Aufklärungspflicht)
  • Selbstbestimmungsrecht des Patienten missachtet (Behandlungsfehler)
  • Patient stürzt in der Praxis durch nasse Böden (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht)

Mit jedem Angebot erhalten Sie von uns eine detaillierte Auflistung aller Leistungen die mit der Berufshaftpflicht abgedeckt sind. Bei Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und gehen die einzelnen Leistungen mit Ihnen durch.

Natürlich. Auch wir mögen den persönlichen Austausch mit unseren Zahnärzten und Zahnärztinnen.

Sie erreichen uns unter 040 637 022 48 
oder sie füllen einfach weiter oben das Formular aus, um einen Rückruf zu vereinbaren. 
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben: post@zaevers.de

ZAVERS ist ein Versicherungsmakler, der von Versicherungsunternehmen für die Vermittlung von Versicherungen bezahlt wird. Das bedeutet, dass ZAEVERS Geld verdient, indem sie ihren Kunden Versicherungen anbieten und vermitteln. Als unabhängiger Makler agiert ZAEVERS jedoch stets im besten Interesse ihrer Kunden und stellt sicher, dass sie die am besten geeigneten Versicherungsprodukte zu den besten Preisen erhalten. Sie agieren unvoreingenommen und wählen die Versicherungen aus, die am besten zu den Bedürfnissen ihrer Kunden passen. ZAEVERS verdient also Geld, indem sie ihre Kunden dabei unterstützen, die richtige Versicherung zum bestmöglichen Preis zu finden, und durch die Vermittlung dieser Versicherungen von den Versicherungsunternehmen eine Provision erhalten.

Natürlich ist ein Wechsel möglich und erweist sich häufig als sehr vorteilhaft. Wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess des Versicherungswechsels und übernehmen alle erforderlichen Schritte für Sie. Es kommt oft vor, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte auf uns zukommen, weil sie ihre Verträge gern über uns abwickeln möchten. Sie schätzen unser Fachwissen und unsere Expertise, besonders im Schadensfall. Auch das gestalten wir für Sie unkompliziert und effizient.

Pauschal ist das nicht zu Beantworten. Doch genau dafür sind wir da. Wir kennen den Markt, sondieren neue und alte Angebote und haben tagtäglich mit den Versicherungen zu tun. Kurz: Wir finden für Sie die beste Berufshaftpflichtversicherung!

Eine Versicherung bei ZAEVERS ist nicht teurer als direkt beim Versicherer. Tatsächlich kann es sogar vorkommen, dass ZAEVERS bessere Konditionen angeboten bekommt, da sie als Vermittler größerer Volumen vermitteln. Das bedeutet, dass die Versicherungsprämien bei ZAEVERS möglicherweise günstiger sind als direkt beim Versicherer. Zudem bietet ZAEVERS den Vorteil, dass sie verschiedene Versicherungsanbieter vergleichen und somit das beste Angebot für den Kunden finden können. Der Service von ZAEVERS ist also eine gute Option für alle, die Zeit und Mühe sparen möchten, indem sie die Suche nach dem besten Versicherungsangebot an einen Vermittler auslagern, der ihnen seine Expertise und Marktkenntnisse zur Verfügung stellt.

Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen?

Unter  040 637 022 48 helfen wir schnell & kompetent weiter. 
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